Mit einem großen Konjunkturpaket geht die Förderung von Unternehmen, die durch die Corona-Krise schwere Einbrüche Ihrer Umsätze hatten, aktiv weiter.
Inhaltsverzeichnis
Stärkung der Binnennachfrage
Um die Binnennachfrage anzukurbeln, senkt die Bundesregierung ab 01. Juli 2020 die Mehrwertsteuer von:
- 19% auf 16%
- 7% auf 5%
Das ist eine der größten Steuersenkungen seit der Nachkriegszeit überhaupt. Eine weitere Förderung für die Unternehmen ergibt sich auf der Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer. Die Abgabe wird auf den 26. des Folgemonats verschoben. Daraus entsteht ein Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro.
Steuerliche Entlastungen für KMU
Eine Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages für 2020 und 2021 bringt schon die Möglichkeit diesen durch die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage nutzbar zu machen. Das schafft wiederum Liquidität. Die Rücklage ist bis spätestens Ende 2022 aufzulösen.
Mitarbeiterbeteiligung stärken, Insolvenzen verhindern
Die Bundesregierung verbessert mit Blick auf die Potenziale des Kapitalmarkts die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung an bestehenden Unternehmen und Startups stärker. Durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Shutdown sind viele KMU in finanzielle Schieflage geraten. Die ersten Soforthilfen waren in der Beantragung gerade für kleinste- und kleine Unternehmen sowie Selbstständige ernüchternd. Die Förderbedingungen sahen die Auszahlung von Krediten vor. Die Soforthilfe des Bundes waren wiederum nur für Betriebskosten, wie Mieten oder/und Leasing-Raten zu nutzen.
Entschuldungsverfahren verändert sich
Das Insolvenzrecht ist seit der ersten Förderperiode zur Corona-Krise verändert. Sollte es dennoch zu einer Insolvenz kommen, verkürzt sich das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre. Sollte Ihr Unternehmen zukünftig von Insolvenz betroffen sein, haben Sie die Chance an einem vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren teilzunehmen.
Umsatzausfall durch das Programm für Überbrückungshilfen mildern
Die wohl wichtigste Förderung für KMU kommt aus diesem neuen Programm für Überbrückungshilfen. Mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. Euro meint man auf dem ersten Blick, dass so alles gut ist. Auf den zweiten Blick sind aber auch hier – ähnlich wie bei der Soforthilfe des Bundes – viele Bedingungen für die Förderung zu erfüllen.
Branchenübergreifende Förderung von Juni bis August
Hier steckt der Teufel nun wieder im Detail und damit direkt in Ihrer Bilanz bzw. Einnahme-Überschussrechnung, denn antragsberechtigt sind nur Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um:
- mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und
- deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern
Wer erst nach April 2019 gegründet hat, blickt bitte bei sich auf die Monate November und Dezember 2019.
Was wird erstattet?
Sie erhalten bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Haben Sie einen Umsatzrückgang von mehr als 70 % erlitten, erhalten Sie bis zu 80 % der fixen Betriebskosten. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
- KMU bis zu fünf Mitarbeiter erhalten einen Erstattungsbetrag von 9.000 Euro
- KMU bis 10 Mitarbeiter erhalten einen Erstattungsbetrag von 15.000 Euro
Nur in begründeten Ausnahmefällen soll sich dieser Erstattungsbetrag erhöhen. Klar muss Ihr Steuerberater ran, um sowohl die Umsatzrückgänge als auch die fixen Betriebskosten nachzuweisen und zu prüfen. Anträge stellen Sie bis spätestens 31.8.2020. Die Auszahlungsfrist geht bis zum 30.11.2020.
Das Programm für die Überbrückungshilfen soll insbesondere folgenden Branchen angemessen berücksichtigen:
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Caterer, Kneipen, Clubs und Bars
- als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Reisebüros
- Profisportvereinen der unteren Ligen
- Schaustellern
- Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen
Alles in allem ist das Programm zur Förderung der Unternehmen und der Konjunktur ein erster wichtiger und richtiger Schritt die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Allerdings profitieren gerade kleine und mittelständische Unternehmen bzw. Selbstständige ohne Beschäftigte nur bedingt. Hier muss jeder individuell prüfen, was für sein Unternehmen in Frage kommt.
Was ich für Sie tun kann
Mit meinen Dienstleistungen rund um das Thema Personalentwicklung unterstütze ich Sie gern auch in Krisenzeiten bei der Aufstellung Ihrer Mitarbeiter und bei der Teamentwicklung. Vielleicht ist gerade jetzt die Zeit auch dort einen Neuanfang zu wagen bzw. eine Veränderung herbeizuführen. Kontaktieren Sie mich.
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